Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Ihre Gesundheitspartner begleiten Sie auf Ihrem Weg.

In Deutschland hat jede versicherte Person das Recht, ein medizinisches Hilfsmittel zu beziehen. Die Kosten können sowohl von Krankenversicherungen als auch von Berufsgenossenschaften, Versorgungsstellen oder auch der Agentur für Arbeit übernommen werden.

In Deutschland darf jede versicherte Person bei Bedarf, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder Operation, ein medizinisches Hilfsmittel beziehen. Die teils hohen Kosten müssen Sie nicht selbst tragen. Dies kann je nach Ausgangslage Ihre Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsstelle oder Agentur für Arbeit übernehmen. Wir unterstützen Sie auf dem standardisierten Weg bei dem Ausfüllen von Antragsformularen und dem Beantworten von Rückfragen des Kostenträgers. In rechtlichen Angelegenheiten arbeiten wir außerdem mit zwei namhaften Anwaltskanzleien im Gesundheitswesen zusammen.

Unsere Fachbereiche auf einen Blick:

Rehatechnik

Unsere Erfahrung für Ihre Selbstständigkeit.

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